Darf der Handwerker den Gaszählerstand im Auftrag der Hausverw. ablesen. Begründung: TRGI 2018 Überprüfung von Manipulation?
Bei der Wartung der Gastherme wollte der Handwerker der im Auftrag der Hausverwaltung (Mietpreistreiber/Besitzer in Monaco) handelnden Installationsfirma den Gaszählerstand ablesen. Auf die Frage warum er den ablesen möchte bekam ich die Antwort: Das steht im TRGI 2018 und dient der Vorbeugung der Manipulation. Nachzulesen war bisher nur das Zähler und Leitung überprüft werden kann/soll, das hat aber wenig mit dem Zählerstand zu tun.
Ich habe ihm das ablesen Verweigert, darf ich das?