Ich lebe als Rentnerin mit Hauptwohnsitz in 88662 Überlingen und möchte in 88085 Langenargen einen 400Euro-Job als Haushaltshilfe antreten. Da ich nicht motorisiert bin und die Entfernung mit der Bahn ca. 1 Stunde Fahrzeit beansprucht, fände ich es sinnvoll, mir eine Eigentumswohnung von knapp 60qm. in 88085 Langenargen zu kaufen. Kann ich in diesem Fall auch als Geringverdienerin Doppelte Haushaltsführung geltend machen?