Darf eine syrische Familie in unserem Haus zwei Wohnungen mieten?
Hallo zusammen,
Eine Familie mit 8 Personen möchte gern bei uns mieten. Wir haben zwei Wohnungen zu je 650€ (inkl Nebenkosten außer Heizkosten) was an sich klappen würde wenn der Vater mit 3 Kinder und die Mutter mit 3 Kindern jeweils eine Wohnung mietet. Hier ist der Satz auch angemessen für 4 Personen.
Jetzt stellt sich das Amt quer und sagt dass es trotzdem eine Familie ist und die Berechnungsgrundlage hier 1019€ wären inkl Nebenkosten (außer Heizkosten).
Kann das richtig sein wenn zwei Verträge bestehen?
Die Familie wohnt aktuell in einem Auffanglager zu 8 in einem Raum. Wir würden gerne helfen aber die 1019 sind einfach zu wenig für ein ganzes Haus in der Stadt
Agentur für Arbeit,
Hartz IV,
Mietrecht