Du mußt deinem Mieter schriftlich die Mieterhöhung mitteilen. Allerdings ist das nur dann möglich, wenn die Miete in den letzten 12 Monaten unverändert geblieben ist. Außerdem kannst du z.B. heute, die erste Mieterhöhung zum 1. Mai d.J. fordern. Wenn der Mieter dann die höhere Miete bezahlt, so hat er die Erhöhung wortlos angenommen. Die Nebenkostenvorauszahlungen kannst du jederzeit aufgrund der gestiegenen Energiepreise erhöhen Ich muss z.B. seit Oktober 2010 anstatt 90€ jetzt 115€ bezahlen. Das auch nur, weil mein Vermieter mir eine Nachforderung geschickt hat. Der Mietvertrag muss nicht extra geändert werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.