Hallo, meine 87 jährige Mutter , hat zunehmende Demenz und muß ins Pflegeheim. Sie hat in den vergangenen, ungefähr 4 Jahren - anonym - regelmäßig an verschiedene Organisationen hohe Bargeldbeträge gespendet und in Briefumschlägen per Post verschickt. Heute weiß sie nicht mehr,an wen sie gespendet hat. Ihre Geldbestände sind nun aufgebraucht-und wir müssen für sie beim Sozialamt Hilfe beantragen.Auch ich kann den Heimplatz nicht bezahlen,da ich kaum über Bargeld verfüge - keine Sparbücher etc. da ich nur eine kleine Rente beziehe.Das Sozialamt hat ja Vermögenseinblick über die letzten 10 Jahre.Die anonymen Beträge hat meine Mutter von ihrem Geldbestand bar abgehoben . Wie ist jetzt die Rechtslage ,wenn der Pflegeheimplatz von ihr und von mir nicht bezahlt werden kann ? Meine Mutter hat in den letzten Jahren auch den Enkeln und Urenkeln Geldbeträge zum Geburtstag,Weihnachten usw. gegeben.Ab welchem Betrag ,kann das Sozialamt das zurückverlangen ?Diese sogenannten Gelegenheitsgeschenke sind ja nicht dokumentiert - Muß das mit Datum und Betrag irgendwo aufgeführt sein,damit das Sozialamt es kontrollieren kann ?Danke für die Hilfe im voraus.