In den meisten Verträgen ist das geregelt, dass ein AG um Erlaubnis gefragt werden muss / soll. Steht der Betrieb in keiner direkten Konkurrenz und sprechen keine anderen Gründe dagegen, kann er die Nebenbeschäftigung nicht untersagen.
Gerade in Familienunternehmen ist ein Verbot sehr schwer zu erwirken.