Hallo, ich habe folgende Frage. Mein Partner hat mit seiner Noch-Ehefrau vor 2 Jahren ein Haus gekauft. Inzwischen sind sie ein Jahr getrennt und ich habe der Noch-Ehefrau den Anteil an der gemeinsamen Immobilie für 55.000 € abgekauft. Mit der Bank wurden sämtliche Kosten zusammen gerechnet die voraussichtlich anfallen und ebenfalls als Kredit genommen. Wir gingen hier davon aus, dass die Grunderwerbssteuer lediglich von den 55.000 € berechnet wird. Jetzt habe ich aber den Bescheid erhalten und bin fast aus den Schuhen gekippt, als ich gelesen habe, dass das Finanzamt noch "übernommene Leistungen und Grundstückbelastungen, anteilige Darlehensübernahme" in Höhe von 95.611 € hinzugerechnet hat.
Ist das denn so rechtens? Ich meine, dass wenn überhaupt Grunderwerbssteuer auf die übernommenen Leistungen usw. anfällt, nur hälftig anfallen dürfen (wobei ich auch meine, dass ich lediglich auf den Kaufpreis die Steuer bezahlen muss), weil mein Partner hat ja für das Gesamthaus vor 2 Jahren die Grunderwerbssteuer voll bezahlt und ich ja nicht das gesamte Haus ihm und ihr abgekauft habe. Seine Noch-Frau hat ja auch nur die 55 000 € erhalten und eine Haftentlassung.
Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.