Ich habe eine Vollmacht meines erbonkel. Da er nicht mehr fit ist erledige ich die Bankgeschäfte und zahle seine Rechnungen (Bsp: Waschmaschine kaufen, DiakoniePflege Rechnung zahlen, Einkäufe, Glühbirnen, Gartenhacke usw.) Wenn er jetzt sterben sollte die nächsten 5 Jahre und das Testament eröffnet wird, muss ich nachweisen wohin das Geld geflossen ist? Also wofür es ausgegeben wurde. Darf ich Geld abheben ohne später einen Nachweis bringen zu müssen??? Also ich verfüge über keine Generalvollmacht, muss also keine Belege für das Finanzamt sammeln, oder dem Familiengericht einmal im Jahr eine Auflistung und Erklärung abzugeben. Eine ganz normale Vollmacht also, die mir erlaubt Bankgeschäfte und Überweisungen zu Tätigen, Konten aufzulösen, Briefverkehr zu regeln usw.
Kann mir jemand zu dieser Frage eine Konkrete Anwort geben? Das würde mich sehr freuen, besten Dank im vorraus, Harald