Unser Vater hat seine Eigentumswohnung an seine Tochter verkauft (notarieller Kaufvertrag 2016). Als Kaufpreis wurden 40.000 Euro vereinbart. Die Wohnung ist tatsächlich allerdings ca. 100.000 Euro wert (Marktpreis). Zwischenzeitlich (2018) ist der Vater verstorben. Können die weiteren Erben (Erbengemeinschaft) den Kaufvertrag anfechten, da die Wohnung unter Preis verkauft wurde und somit ca. 60.000 Euro bei der Erbmasse fehlen? Im notariellen Kaufvertrag wurden keine Regelungen bezüglich einer Anrechnung auf Erbe etc. getroffen.