Antwort
Ok, vielen Dank wfwbinder!
Nur nochmal zur Sicherheit ob ich das nun richtig verstanden habe:
Das heißt im Klartext:
Mein Praktikantengehalt in den USA hat keine vermindernde Auswirkungen auf meinen Verlustvortrag? Bzw. die angegebenen Werbungskosten (Verpflegungsmehraufwendungen, Miete, Flug, Visumsgebühren, Fahrtkosten ect.) müssen nicht mit dem ausländischen Praktikantenverhalt verrechnet werden?
=> Würde heißen: ich muss das Gehalt in den USA (wenn es bereits versteuert wurde) nicht angeben, kann aber alle Kosten im Rahmen eines Auslandsemesters (Zweitstudium) geltend machen?