Antwort
das tut mir sehr leid für Dich, aber nein, Schmerzensgeldansprüche kannst du hier sicher nicht geltend machen-sowas hab ich noch nie gehört. Ein gesetzliches Informationsrecht über Sterbefälle wäre mir neu. Alles Gute für Dich, es gibt tolle Trauerlektüren, die sehr tröstend sein können in der Buchhandlung, lass Dich beraten und fühl Dich gedrückt von mir.