Jede Bank, jeder Finanzdienstleister muss Dich nach Vorkenntnissen und Risikobereitschaft fragen. Und wenn Du wenig Kenntnisse hast,....nun ja dann darf die Bank Dich zu dieser Asset -Klasse nicht zulassen.

So sei die Frage gestattet, was hast Du vor ?

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Hallo Bil62, ja das ist eine schwierige Thematik. Sicher auch komplex.

In einem anderen Zusammenhang bin ich mal auf Projekte - Nature Invest Para Madre Tierra S.A. gestoßen. Fand ich recht interessant.

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Artikel online gekauft und abgeholt doch wurde als nicht abgeholt registriert und durch Ablauf der Abholfr. storniert und Geld zurück bekommen.Näheres in Besch?

Einen schönen Guten Tag zusammen, mein Fall ist folgender:

Ich habe bei einem Elektrofachgeschäft via Paypal im März dieses Jahres, online, einen Elektro-Artikel gekauft und diesen in die Filiale zur Abholung liefern lassen. Ich bekam am selben Tag bereits die Mail, das ich diesen abholen könne. So ging ich zur Filiale und dort wurde mir gesagt, dass der Artikel noch nicht abholbar sei. So verstrichen einige Tage und ich bekam eine Abholerinnerung, dass ich den Elektro-Artikel innerhalb der nächsten 4 Tage abholen solle, da er ansonsten storniert werden würde. Somit machte ich mich nochmal auf zur Filiale und bekam wieder gesagt das er noch nicht da sei. Ich wieß die Angestellten auf die Mail hin doch das half nicht. Zwei Tage später ging ich nochmal auf gut Glück zur Filiale und mein Elektro-Artikel war abholbereit. Nun habe ich gestern eine E-Mail von einem Mitarbeiter des Geschäfts eine E-Mail bekommen, in der ich darum gebeten werde, einmal nachzuschauen, ob ich nicht zufällig eine versehentliche Rückzahlung bekommen hätte. Ich habe dies überprüft und diese Rückzahlung tatsächlich vor Monaten nach Auslaufen der Abholfrist bekommen und zudem natürlich den Elektro-Artikel zu Hause. Also hat das System schließlich scheinbar automatisiert storniert und zurückgezahlt und ich habe davon nichts mitbekommen. Daher nun meine Frage welche Rechte und Pflichten und Handlungsmöglichkeiten ich in diesem Fall habe. Denn meine Absicht und mein Verschulden war dies nicht.

Liebe Grüße in die Runde

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Die Frage ist doch, möchtest Du diesen Artikel haben oder nicht ? Alles weitere leitet sich dann hieraus ab. Du möchtest die Ware dann auch bitte den Kaufpreis entrichten.

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Mal abgesehen von erschleichen von "Wettbewerbsvorteilen" geht es um das was man den rechtschaffenden Kaufmann nennt. Mit Deinem Vorgehen erklärst Du Dich zum anderen Kaufmann. Woher soll ich als Kunde wissen ob Du in anderen Aussagen etc nicht auch als "anderer Kaufmann" agierst ? Deine Aussage,...kommt beim Kunden besser an...Da frag doch einige Deiner Kunden -wenn die mit Dir zufrieden sind- ob diese nicht eine positive Bewertung für Dich abgeben möchten ?

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Hallo MickRof, ja Deine Überlegungen kann ich nachvollziehen. Meine Meinung zum Informieren des neuen Arbeitgebers, ganz klar ..vorab. Ja Du bist in diees unschöne Situation gekommen,...willst aber auch wieder heraus. Hier hast Du auch für Dich die Möglichkeit mit diesem Sachverhalt offensiv umzugehen. Deinem Arbeitgeber gegenüber dies zu signalisieren und zu kommunizieren. Der Arbeitgeber muss Dich, Deine Person in seine Systeme (Gehaltsabrechnung etc) einpflegen. Machst Du das später und der Arbeitgeber hat ggf doppelte Arbeit, dann hast Du gleich ein anderes Entree. Sei mutig, hole einen Termin, und blick nach vorn. Gutes Gelingen.

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Ja wenn Du eine Kündigung aussprichst, und staatliche Prämien bekommen hast, wäre das vertrags-schädlich. Aber eine VL läuft normalerweise 6 Jahre und ruht das 7 Jahr. Oder hast Du jetzt schon den 2 VL Vertrag ? Das kläre bitte mal ab. Ansonsten nicht kündigen. Zahlung einstellen und ruhen lassen bis zum Ablauf.

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Innerhalb der BAV-Verträge gibt es einiges zu beachten. Dein "Alt-Arbeitgeber" hat einen Vertrag auf Deinen Namen abgeschlossen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eine gewisse Zeit eingezahlt. Du wechselst den Arbeitgeber. Dieser könnte den alten Vertrag "übernehmen". Hier in Deinem Fall hat der neue Arbeitgeber das nicht gemacht und wird er verm. auch nicht. So kommt dann die Versicherung zu Dir und fragt ob Du alleine fortführen möchtest ? Also, schreibe der Gesellschaft einen netten Brief, ..Nein Du möchtest diesen Vertrag, nach Wechsel der Arbeitsstelle, nicht alleine fortführen. Beginn der neuen Arbeit.... Die von der Gesellschaft aufgeführten Beträge betrachtest Du als gegenstandslos.

Lass Dir vorsorglich auch mal eine schriftliche Information über den aktuellen "Rückkaufwert" zukommen lassen.

Und wenn Du weitere Fragen hast, gerne.

VG.Guenter

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Du bist 16 Jahre im betrieb und weißt nicht ob es eine tarifliche Bindung einen Tarifvertrag gibt ?? Nun ja. Du könntest natürlich bei der Gewerkschaft (für Deinen Bereich) anfragen und dort bitten diese Frage zu eruieren. Ansonsten ist der Aufhebungsvertrag wie schon beschrieben eine Überlegung und dann schau mal hier.

Kündigung Arbeitsvertrag: gesetzliche Kündigungsfrist, Muster & Vorlage - Finanztip

Gutes Gelingen.

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Die allererste Frage ist doch immer,..was hast Du vor ? Auf einem Tagesgeldkonto ein Vermögen (große Summe) anzusparen ? wegen 1-2 % mehr ? Du bist mit dem Tagesgeld immer im Geldwert. Hier kommt dann jeden Tag ein Stück an Inflation und nagt daran. Also zurück zum Anfang...was hast Du vor ?

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Besagte Stelle zu einem geringeren Brutto ist nur bedingt Gleichwertig. In der Firma gibt es keinen Betriebsrat aber sicher einen Vertrauensmann. Die nächste Anlaufstelle könnte die betreffende Gewerkschaft sein. Ja und nach 17 Jahren Zugehörigkeit kennst Du auch die betreffenden Personen und auch die betriebliche Hierarchie. Was spricht dagegen Deinen Boss direkt anzusprechen ?

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Die Rechtslage ist einfach. Schau mal nach wann Du zu welcher Versicherung gezahlt hast.

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Auftrag ablehnen ist eigentlich zu wenig. Du solltest den möglichen Auftraggeber auf die rechtliche Situation (mögliche Straftat) hinweisen und Dich ausdrücklich davon distanzieren. Machst Du mit, sind Teile Deiner Entwicklung möglicherweise dann mit in diesem System, bist Du ggf Beteiligter bzw Mittäter.

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Betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Zum einen hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch zum wandeln und der Arbeitgeber eine Vorgabekompetenz. Versicherungslösungen (sprich Versicherungen) befreien den Arbeitgeber nicht vor der finalen Erfüllung der zugesagten Leistung. Sprich, neben der Kostenintensivität verbleibt beim Arbeitgeber das Restrisiko. Arbeitgeber sollten insbesondere §89 VAG und § 1 Abs 1 Satz 3 BetrAVG beachten.

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Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn auch befristet. Der Vertrag regelt Rechte und Pflichten. Besagte Woche die Du gearbeitet hast, da steht Dir auch Entgelt zu. Alles andere was Dein Arbeitgeber da konstruieren will, wird vor einem möglichen Arbeitsgericht keine Chance haben. Sag dem Arbeitgeber das Du Deinen Lohn für die gearbeitete Woche möchtest und an einer Verhärtung der Situation nicht interessiert bist. Aber auch keine Angst hast, Dein Entgelt gerichtlich einzufordern. Diesen Part würde er verlieren und hätte dann zudem noch Gerichtskosten. Ergo wird er dann schon zahlen.

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Guten Morgen, Du fragst in die Runde. Du solltest genau das Deinen Vertragspartner fragen. Bzw vorab in die Vertragsunterlagen schauen. Solch ein Verzug wird dort sicher geschrieben stehen. Und auch wie der Vertragspartner dann agiert.

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Ich kann Dir nicht sagen ob Herr Buffet sich an solchen Parametern orientiert ? Herr Buffet orientiert sich an fundamentalen betrieblichen Kennzahlen. An "unterbewerteten" Firmen. Candlestick Charts Analyse (alleine) wäre mir zu wenig zur Entscheidungsfindung.

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