Wenn das Fahrzeug hier in D. keine Betriebserlaubnis hat, dann solltest Du das Gerät wieder zurück schicken. Das Du den Prozess "Erteilung einer Betriebserlaubnis" alleinig durchführen möchtest, das kann lange dauern und auch kostenintensiv werden.
Schulden sind Gelder die Du ausgegeben hast. Geld das ein anderer Dir gegeben bzw vorgestreckt hat. Du schuldest jemandem Geld. Mit diesem jemand musst Du Dich in Verbindung setzen. Und, by the way....mit Schulden machen und diese dann vergessen wollen, wird es nirgendwo klappen.
Das Statistik-Portal statista hat den Wert ermittelt, den ein deutscher Haushalt im Durchschnitt im Monat verbraucht. Das Ergebnis auf eine Person umgerechnet: Pro Person brauchen wir im Durchschnitt 1240 Euro im Monat.
siehe Wie viel Geld braucht man im Monat zum Leben? (2021 in DE) (geldverstehen.de)
Hallo Patrick, die Thematik Aktie ist sicherlich richtig. Ob Du dann einzelne Aktien oder einen Anteil von einem Index kaufst, dass entscheidest Du alleine. Wenn Du 3 Leute fragst bekommst Du sicher 4 unterschiedliche Antworten. Ich präferiere den ETF. Dort habe ich in einem Anteil x unterschiedliche Firmen in die mein Geld fließt. Vermeidung von Klumpen. Zur Diversifikation kannst Du unterschiedliche ETF wählen. Und natürlich die Kostennote ist sicher auch ein Vorteil.
VG Guenter123
Hallo Peterpan, zur Finanzierung kannst Du mehrere Bausparer einbringen. Aber., ich hege große Zweifel ob Dir das hilft. Bausparen ist Zeit x Geld. Aktuell sind die Hypotheken Konditionen historisch niedrig und Du könntest bei vorhandenen Sicherheiten -ohne einen Bausparer- finanzieren. Den Bausparen nur wegen den Vermögenswirksamen Leistungen zu halten ist auch nicht optimal. Wohnungsbauprämie hin oder her. Lass die VL Gelder in einen Aktien-ETF Sparplan laufen und nimm wenn möglich die 20% Förderung mit. schau mal hier: Vermögenswirksame Leistungen: So lohnt sich VL-Sparen richtig - Finanztip Das Geld das Du zudem dann frei hast, spare ebenfalls über ETF und dann baust Du überschaubar Kapital auf -lösgelöst vom Bausparer.
VG Guenter123
Zunächst sehe ich das genau wie Alarm. Du hast einen Vertrag unterschrieben. Aber schau zunächst nochmal in die Vertragsbedingungen und nach den Aussagen zu einem möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag. Ansonsten kannst Du nur den Verkäufer bzw das Autohaus bitten, Dich aus diesem Vertrag zu entlassen. Vielleicht macht das Autohaus das auch gegen eine gewisse Unkosten Erstattung ?
Jede Geldanlage unterliegt der Kriterien des Magischen Dreiecks. Rendite, Sicherheit, Verfügbarkeit. Das sind die betreffende Kriterien die sich gegenseitig tangieren. Die Überlegung zu einem Invest via ETF erachte ich als positiv. Tagesgeld, Festgelt etc. als weniger attraktiv. Wenn Du diesbezüglich wenig Know How hast wird es natürlich nicht einfacher wie Du da vorgehst.
VG Guenter123
Hallo Saniok, rein rechtlich spricht zunächst nichts dagegen. Aber als Chef einer GmbH hattest Du Dir sicher vorab Überlegungen gemacht, Geld in die Hand genommen und Deine Idee umgesetzt. Als Betriebsleiter in der anderen Firma zu arbeiten, da fordert der neue Arbeitgeber auch Deine Zeit und Dein Engagement. Das kannst Du dann Deiner GmbH nicht mehr zukommen lassen. Kommt/Ist Deine GmbH dann in Schieflage ist womöglich die ein oder andere Haftungsthematik von Bedeutung. Hast Du in Deiner GmbH Mitarbeiter ?
VG Guenter123
Hallo Rainer,
a) mit dem Hinweis wollte ich dir zunächst die AGB von Onvista z.K. geben. b) die Aussage von 0,02 hatte ich von einem Chartverlauf zu der o.a. Aktie.
Wenn Du nun sagst, dass Dein Papier mit ehemaligem Wert bei 1,44 ausgebucht wurde, dann würde ich Dir im Ansatz recht geben. Wenn die Ausbuchung aber bei 0,02 passiert ist ??, dann sitzt verm. die Bank in der besseren Position. Aber uns hilft das alles nicht. Schreibe (schriftlich) an die Onvista (Geschäftsführung) und bitte um Informationen a) warum und b) auf welcher Rechtsgrundlage Deine Papiere "ausgebucht" wurden. Je nachdem wie freundlich Du das Schreiben formulieren möchtest, kannst Du auch erklären das Du Dir weitere rechtliche Schritte vorbehälst. Zudem kannst Du jederzeit einen Anwalt zur Klärung hinzuziehen.
VG Guenter123
Hallo Rainer, Deine Frage zu "Was wären andere Schritte" -hängt immer davon ab, wie groß Dein Schaden/Verlust ist und war ? bzw wie Du diesen definierst ? Eine Aktie geht immer hoch und runter....und kann auch vom Handel ausgesetzt werden. Das ist ein Risiko das Du mit dem Kauf per se akzeptierst. Wenn in den AGB der Bank solch eine Aussage steht, denke dann solltest Du...sorry to say... kein gutes Geld dem verlorenen hinterher werfen. Wenn keine solche Aussage in den AGB steht, dann stellst sich immer die Frage zur Höhe des Schadens. Diesen "Schadenersatz wirst Du nicht alleine einklagen können. Dazu brauchst Du einen Rechtsbeistand.
Hallo Rainer, Deine Aktie hatte im November einen Wert von 0,02 US/D. Die Ausbuchung ist vermutlich inhaltlich in den AGB der Bank definiert. Dort solltest Du nochmal nachfragen bevor Du andere Schritte unternimmst.
Wieviele Aktien hattest Du denn insgesamt ?
VG Guenter123