mit Garantieleistng beim Händlerkauf wohl nicht vergleichbar...

hab den Verdacht, das fällt eher unter Werkvertrag, wenn der Streitgrund auch ein anderer war in beihängendem Artikel, dürfte der Rechtssachverhalt ähnlich sein und Du wirst die Nachbesserungen akzeptieren müssen http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-hamm-urteil-21-u-86-12-nachbesserung-werkvertrag-maengel/

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darüber liest man öfter, schau mal http://www.gutefrage.net/frage/frist-nach-einspruch-eines-steuerbescheids

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da bist schon Du fällig-wenns zu Schaden kommt. Deine Haftpflicht würde das wohl dann bezahlen- falls Du Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bist, wirst Du hoffentlich eine Haus-und Grundbesitzhaftpflicht haben. Dem Gärtner solltest Du nochmals Druck machen, kommt erst der Schnee, wirds noch gefährlicher für den Baum und Deine Umwelt!

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sei Dir SICHER, ich hab mich an den Support gewandt, Eigenwerbung ist hier nicht gefragt, und Dein Thread scheint nix anderes zu sein!

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