Ich habe einen laufenden Darlehen für die erste Immobilie. Würde es gerne kündigen bzw. alles auaf einmal zurückzahlen, habe sogar vorgeschlagen alle Zinsen, die bei einer regulärer Rückzahlung anfallen würden, komplett auszugleichen, die Bank lehnt es aber ab. Im Vetrrag steht "Darüber hinaus können Sie ein Darlehen ... kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen dies gebeten. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere anzunehmen, wenn Sie ine Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehener Sache haben (z.B. Veräußerung des Grundstückes, weiter gehende Beleihung des Grundstückes)."

Also verkaufen möchte ich nicht, die Immobilie aber als Sicherheitsleistung für den Kauf einer weiterer Immobilie verwenden um den Zins niedriger zu bekommen. Wäre das, was in dieser Klusel "weiter gehende Beleihung" auch gemeint? Also muss dann die Bank der Kündigung zustimmen?