Heizmengenverbrauch?

Hallo,

ich hatte letzte Woche mit meiner Vermieterin auf 18 Uhr einen Termin zur Ablesung meiner Zählerstände vereinbart.

Als ich um 17:45 Uhr nach Hause kam, stand bereits ihr Auto im Hof. Jedoch war noch niemand in den Kellerräumen, in welchen sich die Zähler befinden (Wasser und Heizung).

Ich hörte um 18:10 Uhr,dass sie aus einer anderen Wohnung ins Treppenhaus kamen. Als ich dann ebenfalls ins Treppenhaus gehen wollte (weil ich dachte, sie würden nun ohnehin bei mir klingeln), hatten sie das Haus bereits verlassen. Sprich: Sie müssen die Zählerstände bereits vor 17:45 Uhr abgelesen haben.

Frage: Habe ich ein Anrecht, nach vereinbartem Termin auch bei der Zählerstandsablesung dabei zu sein? Den Zähler für den Heizmengenverbrauch kann ich nämlich nirgends finden und ihn somit nicht selbst ablesen/überprüfen.

Meine Vermieterin übermittelte mir dann am nächsten Tag die abgelesenen Zählerstände. Hierbei stellte ich fest, dass ich 2000 kWh mehr verbraucht haben soll als im Vorjahr. Bei meiner 54 Quadratmeterwohnung stellt dies eine Steigerung von stolzen 39,9 % dar. Zumal ich mit deutlich weniger Heizmengenverbrauch gerechnet hatte, weil ich mich seit Oktober (also ab Beginn der kalten Monate) lediglich jedes zweite Wochenende daheim befand. Bei längerer Abwesenheit zeigt mein Innenraumthermometer zwischen 14 und 17 Grad Celsius an (Heizungen auf Frostschutz). Ich kann mir also kaum vorstellen, dass es derart viel Heizmenge benötigt, um meine Wohnung wieder warm zu heizen (auf etwa 21-23 Grad).

Als ich meiner Vermieterin darlegte, dass ich mir diese Verbrauchsmenge nicht erklären kann (unter den o.g. Gründen), blockte sie ab. Sie ging auch nicht auf meine Bitte ein,dies in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt und wie kann eine derartige Steigerung stattfinden, trotz deutlich geringeren Heizverhaltens?

Schon im Voraus herzlichen Dank für Tips und Ratschläge.

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Hallo,

ob du ein Recht hast, genau bei der Ablesung dabei zu sein, kann ich dir leider nicht genau sagen.

Mindestens sollte dann aber für dich das Recht bestehen, zeitnah den Zählerstand selbst kontrollieren zu können. Es sollte dir also kurzfristig gezeigt werden, wo sich der Zähler befindet und du solltest Zugang dazu erhalten. Fordere dies am besten schnellstmöglich bei deinem Vermieter ein.

Für die Zukunft empfehle ich dir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die auch den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz beinhaltet. Bei deinem Rechtsschutzversicherer erhältst du für genau solche Fragen zunächst eine kostenlose telefonische Rechtsberatung. Reicht das nicht aus, kannst du dann sogar im Zweifel vor Gericht gehen. Schau mal hier.

Viele Grüße

Roland

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Hallo,

ja, das ist grundsätzlich möglich. Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein. Häufig ist dann aber der Beitrag etwas höher.

Frag doch mal beim Händler nach, ob das Auto auch auf dich zugelassen werden kann. Dann ist dein Vater Kreditnehmer, du bist Eigentümer und Versicherungsnehmer. Einige Autobanken haben damit überhaupt kein Problem.

Falls das nicht geht, bleibt nur Variante 1. Dann würde ich über einen Versicherungsvergleich einen möglichst günstigen Anbieter suchen, z. B. hier.

Viele Grüße

Roland

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Hallo,

du hast dir die Antwort schon selbst gegeben ;-)

Wende dich am besten an deine Zulassungsstelle und beantrage die Zwangsabmeldung. Wie lange das dauert, was es kostet und was dafür benötigt wird, erfährst du von deiner Zulassungsstelle.

Alle Kosten für Steuer, Versicherung, etc., die bis zur Zwangsabmeldung anfallen, wirst du leider noch zahlen müssen.

Dein Konto solltest du also noch bestehen lassen, bis diese Sache abgeschlossen ist. Du kannst das Konto per Onlinebanking auch aus dem Ausland verwalten und kannst es auch schriftlich (per Brief) bei deiner Bank schließen lassen, wenn alles erledigt ist.

Viele Grüße

Roland

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Hallo,

ob du deinen Dispo nutzt oder nicht, ist deiner Bank egal.

Bei der Einrichtung des Dispo prüfen sie, ob sie dich für kreditwürdig halten. Danach ist es völlig unerheblich, ob du den Dispo sofort oder erst in mehreren Monaten nutzt.

Sie werden aber wahrscheinlich darauf achten, dass auf deinem neuen Konto in absehbarer Zeit ein Gehaltseingang stattfindet. Geschieht dies nicht, werden sie unter Umständen den Dispo wieder kündigen. Denn keine Bank möchte ein Girokonto mit ausgeschöpftem Dispo, auf den nichts eingeht.

Viele Grüße

Roland

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Hallo,

das wird überwiegend aus Vertragsunterlagen bestehen, einiges davon vielleicht noch zum Unterschreiben und zurücksenden.

Es könnten auch noch Zugangsdaten für den Zugang zum Onlinebanking enthalten sein.

Außerdem vielleicht noch Werbung für andere Produkte der Bank.

Die Bank of Scotland ist nicht gerade für günstige Kreditkonditionen bekannt. Vielleicht vergleichst (z. B. hier) du noch einmal, ob du etwas Günstigeres bekommen kannst. Du solltest ja noch in der Widerrufsfrist sein.

Viele Grüße

Roland

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Hallo Thobi,

das ist problemlos möglich und bei dem von dir genannten Zinssatz auch eine gute Idee, zumal du für den Vertrag bei Vertragsabschluss auch schon mal eine Abschlussgebühr bezahlt hast.

Du kannst der LBS ein SEPA-Mandat erteilen, dann buchen sie deine Sparrate einfach von deinem Konto ab. Die Höhe der Sparrate kannst du frei wählen.

Das SEPA-Mandat findest du bei deiner LBS im Internet zum Download.

Viele Grüße

Roland

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Hallo Simonanna,

wenn er der Vermieter ist und die Tür einen Defekt hatte, dann muss er in seiner Eigenschaft als Vermieter für die Kosten aufkommen.

Das Aufbrechen ist hier nur die Folge aus dem Defekt, ursächlich ist der Defekt der Tür.

Er muss also die Reparaturkosten dafür tragen.

Viele Grüße

Roland

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Hallo,

wenn Sie lediglich einmalig etwas verkaufen möchten oder gelegentlich, wenn in Ihrer Straße Straßenflohmarkt ist, dann ist sicherlich keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Soll der Verkauf dauerhaft stattfinden, ist dies tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit und somit anmeldepflichtig. Ein Gewerbe anzumelden ist jedoch nicht teuer und nur mit wenig Aufwand verbunden.

Der eigentliche Aufwand entsteht im Rahmen der Steuererklärung, da eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden muss und der Gewinn versteuert wird. Zudem dürfen Gewerbetreibende ihre Steuererklärung nur noch elektronisch einreichen.

Die Steuerpflicht für den erzielten Gewinn besteht übrigens unabhängig von der Gewerbeanmeldung.

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Hallo Magdalena,

wenn deine Bank dir anbietet, den Rest über ein Darlehen mit variablem Zinssatz bis zum Ende laufen zu lassen, dann nimm das Angebot ruhig an. Es werden ja sicherlich noch Grundschulden als Sicherheit vorhanden sein, sodass der Zinssatz niedrig ausfallen dürfte. Die Zinsen werden natürlich nur noch auf den Restbetrag erhoben.

Sollte wider erwarten doch noch etwas dazwischen kommen, weil der Bank der Betrag vielleicht für so ein Darlehen einfach zu klein ist, kannst du die Restsumme auch für 5 Monate über deinen Dispokredit zwischenfinanzieren. Auch wenn der Zinssatz höher ist, sind die Zinskosten bei dem kleinen Betrag dennoch zu vernachlässigen.

Als weitere Option bliebe auch noch, den Rest anschließend über einen Privatkredit zu finanzieren. Hier solltest du nur darauf achten, dass jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden kann.

Du brauchst dir also keine Sorgen machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass deine Bank ihre Zusage hält, ist groß. Und selbst wenn nicht, hast du noch genügend Optionen.

Viele Grüße

Roland

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Hallo,

die sogenannte Restschuldversicherung kannst du in der Regel mit einer Frist von einem bis drei Monaten kündigen, unabhängig von deinem Kredit.

Also erst die Restschuldversicherung kündigen und dann den Kredit umschulden.

Für deinen neuen Kredit empfehle ich dir, einen Vergleich im Internet vorzunehmen und einen Anbieter zu mit günstigem Zinssatz und der Möglichkeit zur unbegrenzten Sondertilgung zu wählen. So bleibst du flexibel.

Über meinen Blog findest du hier einen guten Kreditvergleich.

Viele Grüße

Roland

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Hallo Rene,

theoretisch sollte es möglich sein, die Finanzierung vorzeitig abzulösen. Ggf. fällt hierfür ein Vorfälligkeitsentgelt an. Genauer konnte ich das leider direkt bei Klarna nicht recherchieren.

Mir ist aber aufgefallen, dass der Zinssatz scheinbar 11,95% beträgt. Das ist wirklich sehr teuer und daher absolut nicht empfehlenswert.

Meistens ist schon der Zinssatz des Dispositionskredits auf deinem Girokonto deutlich niedriger. Schau da am besten mal nach. Ggf. kannst du einfach für ein paar Monate einen Dispo erhöhen lassen. Das kommt dann günstiger.

Alternativ würde ich mich nach einer günstigen Finanzierung umschauen. Hierfür bieten sich Vergleichrechner an. Einen guten Vergleichrechner für Privatkredite findes du hier in meinem Blog.

Viele Grüße

Roland

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Hallo Sabine179,

eine Maklervollmacht ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Kunde und Versicherungsmakler. Solange sie nicht gegen Gesetze verstößt, sind beide Parteien in der Ausgestaltung frei.

Die von dir geschilderte Maklervollmacht ist schon sehr weitreichend, daher würde ich persönlich sie nicht unterschreiben. Entscheidest du dich dennoch für diese Maklervollmacht, kannst du sie übrigens täglich kündigen.

Dein Makler kann übrigens mit dir auch eine Vollmacht vereinbaren, die sich ausschließlich auf die bei ihm abgeschlossenen Verträge beschränkt.

Grundsätzlich empfehle ich immer, sich selbst zu informieren und dann selbst abzuschließen. Unabhängiger und günstiger kannst du deine Verträge nicht bekommen. In meinem Blog www.geld-ist-einfach.de behandle ich alle wichtigen Themen des finanziellen Alltags, sodass jeder selbst sein eigener Berater sein kann ;-)

Viele Grüße

Roland

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Hallo VanDoMi,

grundsätzlich ist in den meisten Fällen eine Übertragung des SFR (=Schadenfreiheitsrabatt) zwischen Ehepartnern möglich.

Die HUK24 ist hierbei meiner Erfahrung nach auch recht unkompliziert.

Habt ihr denn eine Übertragung des SFR beantragt? Hierfür muss nach Vertragsabschluss ein zusätzliches Formular an den Versicherer geschickt werden. Es ist nicht ausreichend, jeweils nur die Vertragsnummer des Vorvertrags anzugeben.

Außerdem wäre es hilfreich wenn du uns noch mitteilst, mit welcher Begründung die Übertragung abgelehnt wurde.

Ich freue mich, wieder von dir zu hören.

Viele Grüße

Roland

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