Hallo,
wenn Sie lediglich einmalig etwas verkaufen möchten oder gelegentlich, wenn in Ihrer Straße Straßenflohmarkt ist, dann ist sicherlich keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Soll der Verkauf dauerhaft stattfinden, ist dies tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit und somit anmeldepflichtig. Ein Gewerbe anzumelden ist jedoch nicht teuer und nur mit wenig Aufwand verbunden.
Der eigentliche Aufwand entsteht im Rahmen der Steuererklärung, da eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt werden muss und der Gewinn versteuert wird. Zudem dürfen Gewerbetreibende ihre Steuererklärung nur noch elektronisch einreichen.
Die Steuerpflicht für den erzielten Gewinn besteht übrigens unabhängig von der Gewerbeanmeldung.