Hallo ich habe folgende Frage. Vor wenigen Tagen ging mein Geschirrspüler kaputt (Pume und Eletronik). Der Grund für diesen Schaden war ein verkalktes Ventil am Wasserhahn, sodass der Geschirrspüler während des laufenden Programmes kein Wasser mehr bekam, da das Ventil nicht mehr öffnete und kein Wasser durchließ. Der Defekt stellte sich während des laufenden Programmes nach ca. 25-30 Minuten ein. Ich nahm ein lautes Geräusch im Inneren de Geschirrspülers wahr und stellte diesen daraufhin sofort ab. Ein von mir gerufener Maschinenmonteur stellte am nächsten Tage fest, dass kein Wasser mehr aus dem Wasseranschluss an der Wand kommt und dies dadurch den Schaden am Geschirrspüler verursacht habe. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angesprochen, dass ein Mangel an meiner Wasserleitung/Wasserhahn vorliegt und er schickte für die Behebung des Schadens einen Monteur vorbei. Dieser stellte nun fest, dass das Ventil des Wasserhahnes, wo mein Geschirrspüler angeschlossen war, total verkalkt und somit fest war und deshalb kein Wasser mehr durchgelassen hat. Nun habe ich nach Behebung des Schadens am Wasserhahn, meinen Vermieter angeschrieben, m.d.B., den entstandenen Schaden am Gesirrspüler zu übernehmen und dies über die Wohngebäudeversicherung zu regulieren. Schaden ca. 130,-€. Meine eigene Hausratversicherung übernimmt diese Schadensregulierung nicht und verwies mich an meinen Vermieter bzw. dies über dessen Wohngebäudeversicherung regulieren zu lassen. Nun habe ich Antwort vom Vermieter erhalten und mein Antrag auf Regulierung des Schadens wurde abgelehnt. Begründung: 1. Es liege in vorliegend Fall keine Haftungsverpflichtung seitens des Vermieters vor. Weiter wortwörtlich: Jeder handelsübliche Geschirrspüler hat einen Wasserstop, der bei verhinderter Wasserzufuhr das Gerät abschaltet. Bei jeder Störung erfolgen akustische bzw. optische Warnsignale. Eine sofortige Handlung des Verbrauchers ist erforderlich. In Rücksprache mit einer Herstellerfirma sowie mit einer Servicefirma für Geschirrspülgeräte, können wir die Einschätzung des Mangels von ihrem Monteur in keiner Weise teilen. Des Weiteren wäre in meinem Mietvertrag unter Punkt 5.11. eine Haftung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters ausgeschlossen worden. Meine Frage ist nun an Sie! Handelt es sich im vorliegenden Fall nicht doch um einen Leitungswasserschaden, welcher durch die Wohngebäudeversicherung reguliert werden sollte. Mich trifft ja für das kaputte Ventil an dem Wasserhahn auch keine Schuld und ich habe die Maschine nach dem Berken des Geräusches auch sofort ausgeschaltet. Einen Warnton hatte der Geschirrspüler auch nicht von sich gegeben, als sich der Schaden einstellte.Mein Monteur bestätigte mir schriftlich den eingetreten Schaden. Bitte teilen Sie mir bitte zeitnah per Email mit, ob ich den Schaden doch über die Wohn- gebäudeversicherung meines Vermieters regulieren lassen kann. Meine Email: JoachimBirkhahn@msn.com