wenn ich beabsichtige, das Erbe auszuschlagen? Meines Wissens nach ist es nur meine Pflicht, den Tod beim Standesamt anzuzeigen. Denn für die Beantragung der Sterbeurkunde verlangt das Standesamt die Vorlage des Personalausweises und der Geburtsurkunde der verstorbenen Person. Wenn ich aber diese Unterlagen aus dem Nachlass entferne, könnte man mir eine konkludente Annahme der Erbschaft unterstellen.
Und sehe ich es richtig, dass ich weder den Vermieter noch weitere Behörden (z. B. Rentenversicherung) informieren muss bzw. darf, da ich das Erbe ausschlagen will? Denn diese administrative Tätigkeiten könnte man ebenfalls als konkludente Annahme werten. Dann entstehen dem Staat aber große Verluste, wenn die Rente noch jahrelang gezahlt wird, die Person aber bereite verstorben ist und es keine Erben gibt,