Der Mitarbeiter hat einen Firmenwagen zur Verfügung, für den Weg zur Arbeit hin und zurück (nicht für private Zwecke). Zudem fährt er diesen während der Arbeitszeit, allerdings gilt hier nicht die 1% Regelung für den Mitarbeiter.

Wir haben ihn gesehen als er den Firmenwagen für private Zwecke nutzte und zudem auch noch krankgeschrieben war.