Ich habe einen sehr hochwertigen nageneuen Rucksack verkauft (KK) und versandt. Zahlmethode war KK-Käuferschutz. Das Geld muss also vom Käufer nach Wareneingang freigegeben werden. Jetzt behauptet der Käufer es sei ein ganz anderer Rucksack (andere Marke, andere Farbe, anderer Zustand und deutlich minderwertiger) in dem Paket gewesen. KK möchte den Kauf rückabwickeln. Er soll das Paket zurücksenden und er bekommt sein Geld wieder. Er würde mir dann einen völlig anderen Rucksack senden, als den den ich verkauft und versendet habe und bekommt noch sein Geld wieder. Was kann ich als Verkäufer dagegen unternehmen am Ende nicht mit einem billigen Rucksack dazustehen, während der Käufer den hochwertigen Rucksack hat und sein Geld?