Unsere Tochter hat unser Haus(per Schenkung im Jahre 1994) mit unserer Zustimmung verkauft: Wir mussten dazu auf unser lebenslanges Nießbrauchsrecht verzichten. Mit unserer Hilfe hat unsere Tochter eine ETW gekauft in der wir jetzt wohnen. Dort ist (das war Bedingung) wiederum ein lebenslanges Nießbrauchsrecht eingetragen. Nun hat unsere Tochter diese Wohnung verkauft. Haben wir nun mit dem Hausgeld auch Verwaltungskosten zu bezahlen?