Kursziele heißen doch gar nichts. Im Prinzip kann jeder ein Kursziel ausgeben. Niemand weiß, wie die Börse morgen läuft. Schau dazu mal diesen Blogbeitrag - da wird das ganz gut erklärt:
http://www.brüllaffe-finanzblog.de/Blogbeitraege/index.php/;focus=STRATP_com_cm4all_wdn_Flatpress_27569005&path=?x=entry:entry200506-064810#C_STRATP_com_cm4all_wdn_Flatpress_27569005__-anchor
Hallo Seinog,
eine Kündigung ist immer die schlechteste Variante. Wenn du sie kündigst, wirst du der Rückkaufswert deutlich niedriger ausfallen als 6.000,00 EUR. Du kannst ein Policendarlehen aufnehmen, was häufig aber auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Wenn due eine sinnvolle Alternative zur Kündigung suchst, kannst du die LV auch verkaufen. Schau mal für ausführliche Infos hier https://www.policendirekt.de/ Auf diese Weise bekommst du definitiv mehr als bei einer Kündigung.
Viele Grüße
Wenn du insgesamt unter dem Steuerfreibetrag bleibst, musst du auch keine Steuern zahlen! :)
Fonds haben auch immer Risiken! Du musst auch den Anteilswert (also Kurs) des Fonds im Auge behalten. Es bringt dir nichts, wenn dein Fonds 4 % Pro Jahr ausschüttet, aber einen Kursverlust von 5 % hat.
Die Frau hafte nicht, wenn sie es nicht weiß!
Also im Zweifel würde ich da einfach mal bei der KK nachfragen!
Hallo Henwan, eine normale Auslandsreisekrankenversicherung wird dir in deinem Fall nicht mehr reichen. Du musst eine Auslandsversicherung abschließen, die länger gilt als die normalen Versicherungen. Das ist allerdings kein Problem. In der heutigen Zeit sind fast alle Zeiträume versicherbar. Schau mal auf https://www.covomo.de/ Von Kurz- bis Langzeitreisen kannst du alles absichern. Was allerdings am Wichtigsten ist: Du solltest auf jeden Fall mit einer Absicherung reisen und nicht darauf verzichten. Viele Grüße
Hallo Henwan,
eine normale Auslandsreisekrankenversicherung wird dir in deinem Fall nicht mehr reichen. Du musst eine Auslandsversicherung abschließen, die länger gilt als die normalen Versicherungen. Das ist allerdings kein Problem. In der heutigen Zeit sind fast alle Zeiträume versicherbar. Schau mal auf Werbung durch Support gelöscht Von Kurz- bis Langzeitreisen kannst du alles absichern. Was allerdings am Wichtigsten ist: Du solltest auf jeden Fall mit einer Absicherung reisen und nicht darauf verzichten.
Viele Grüße
Deine Mutter kann sie nur dann absetzen, wenn sie die Kosten selbst auch getragen hat. Hat sie in deinem Fall aber nicht!
Du machst sie natürlich nach dem Studium geltend!
Alternativ genügt ein kurzer Anruf bei der Steuerberaterin/Steuerberater. Die können dir das in wenigen Sekunden erläutern
Du gibst beide Tätigkeiten in der Steuerklärung an!!
Du hast auch die Möglichkeit, zum Amt zu gehen und dir das dort vor Ort erklären zu lassen
Du musst dir in so einem Fall helfen und dir das Geschriebene erklären lassen!
Die KG besteht schon ab dem zeitpunkt, ab dem die Tätigkeitg der KG aufgenommen worden ist. Dafür muss also erstmal kein Vertrag geschlossen werden. Für die Eintragung muss allerdings ein Vertrag vorhanden sein => http://kommanditgesellschaft.biz/
Darunter kann eine Umverteilung von finanziellen Mitteln zwischen Bund und Ländern verständen werden . Vereinfacht gesagt werden dadurch oder damit die Haushaltslöcher eines Bundeslandes durch das Geld eines anderen Bundeslandes geschlossen bzw gestopft!! Vgl dazu http://xn--lnderfinanzausgleich-bzb.net/
Ein Fonds ist eigtl das beste Beispiel für eine Asset Allokationsfunktion bzw. die Asset Allokation. Ein Fonds besteht nämlich in der Regel aus vielen verschiedenen Werten. Unter "Asset" können Anlageformen, wie Gold, Silber und andere Rohstoffe verstanden werden. Die Allokation ist quasi die Aufteilung. Eine optimale Asset Allokationfunktion teilt die vorhandenen Anlagen optimal auf. http://allokation.net/was-ist-eine-allokationsfunktion/
Für in der DDR geschlossene Ehen gilt auch die Zugewinngemeinschaft. Allerdings ist da ein genauer Stichttag festgelegt. Es ist die einzige Ausnahme, die es beim gesetzlichen Güterstand gibt. => http://zugewinngemeinschaft.org/ Weiter unten findest du die Ausnahme!
Es ist auf der einen Seite eine wichtige, gesetzliche Bestimmung und auf der anderen Seite eine gute Hilfe für das Unternehmen. So kann bzw. muss am Ende des Jahres der Überschuss bzw. Fehlbetrag ermittelt werden. Der Unternehmer bekommt einen guten Überblick über die Finanzsituation. http://gewinnundverlustrechnung.com/