Normalerweise muss ein Vermieter verbrauchsabhängig abrechnen, wenn es um Heizkosten geht. Im vorliegendem Falle gilt aber eine Ausnahme. 2 Parteien, der Vermieter wohnt selbst in der einen Wohnung. Der Mieter bewohnt die Einliegerwohnung. Vereinbart ist eine Pauschale. Es muss nicht mehr abgerechnet werden. Mit der Pauschale ist alles abgerechnet. Hier gilt also eine Ausnahmeregelung. Bei allen anderen Betriebskosten ist ohnehin eine pauschale Abrechnung zulässig.
Diese Ausnahmeregelung ist in der Heizkostenverordnung ausdrücklich so geregelt. Der Vermieter kann also nicht verpflichtet werden, die tatsächlichen Kosten abzurechnen, zumal dies bei Heizkosten ohnehin nur mit dem Vorhandensein von Zählern möglich ist.