Wohnungstausch mit Bruder - müssen Mieteinnahmen dann doppelt versteuert werden?
Hallo, mein Bruder und ich haben zwei annähernd gleichwertige Wohnungen. Da mein Bruder zur Zeit im Ausland lebt, hat er seine Wohnung vermietet. Wir würden nun aber gerne folgenden Tausch vereinbaren: ich ziehe in seine Wohnung, vermiete meine Wohnung und überlasse ihm dann meine Mieteinnahmen zum Ausgleich, d.h. die neuen Mieter würden direkt ihm die Miete für meine Wohnung monatlich überweisen.
Wie wäre das nun steuerlich zu bewerten?Kann er einfach in seiner Steuererklärung die Mieteinnahmen ansetzen, oder meckert dann das Finanzamt?
Schon mal vielen lieben Dank für die Auskunft.
Miete,
Steuern