Knöllchen für Falschparken wegen durch Laub nicht erkennbaren Parkplatzbegrenzung zulässig?
Hallo, ein Freund wurde vor kurzem durch die Ordnungspolizei beauftragt abgeschleppt. Er parkte abends als es schon dunkel war in einem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Straßenrand. Leider war nur gegenüber eine (sogar noch freie) Parklücke, die man aber aufgrund der Dunkelheit und des laubbedeckten Boden nicht erkennen konnte. Fragte: gibt es hier eine realistische Chance den Bußgeldbescheid einstellen zu lassen und die Kosten für das abschleppunternehmen erstattenzulassen?
Recht,
VERKEHRSRECHT,
Strafe