Das Hessische Ministerium der Finanzen stellt auf seiner Webseite Informationen zur steuerlichen Behandlung gemeinnütziger Vereine und Übungsleiter/-innen bereit.

https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/steuerwegweiser_vereine_2019_gesamt.pdf

"Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine und für Übungsleiterinnen und Übungsleiter" erschienen am 14.10.2019

In einer tabellarischen Gegenüberstellung der Steuervorteile von steuerbegünstigten gegebenüber nicht steuerbegünstigten Vereinen wird auf Seite 10 ausgeführt, dass für den nicht steuerbegünstigten Verein gilt: "Öffentliche Zuschüsse und Spenden sind steuerfrei" und "Der Vermögenserwerb durch Schenkungen oder Vermächtnisse unterliegt der Schenkung- und Erbschaftsteuer".

Ist die Aussage, dass Spenden für nicht steuerbegünstigte Vereine steuerfrei sind, falsch?

Gibt es etwas, worauf man sich beziehen kann? Gesetz, Erlasse, Schreiben, Urteile?

Wie erkennt/unterscheidet man Spenden und Schenkungen an einen nicht steuerbegünstigten Verein?

Gibt es einen Unterschied zwischen nicht gemeinnützigem und nicht steuerbegünstigtem Verein?