Mein Arbeitsvertrag wurde 1985 abgeschlossen, wurde nie erneuert und gilt faktisch bis heute. Jetzt in 2020 wird wegen erstmaligem Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise der Arbeitsvertrag von der Agentur für Arbeit zur Vorlage verlangt.

Frage: Gilt der alte DDR-Vertrag noch oder müsste (eventuell auch nachträglich mit Zustimmung beider Seiten ) ein neuer nach BRD-Recht abgeschlossen werden ?