Muss ein Arbeitsvertrag noch aus DDR-Zeit nach 1990 neu abgeschlossen werden?
Mein Arbeitsvertrag wurde 1985 abgeschlossen, wurde nie erneuert und gilt faktisch bis heute. Jetzt in 2020 wird wegen erstmaligem Antrag auf Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise der Arbeitsvertrag von der Agentur für Arbeit zur Vorlage verlangt.
Frage: Gilt der alte DDR-Vertrag noch oder müsste (eventuell auch nachträglich mit Zustimmung beider Seiten ) ein neuer nach BRD-Recht abgeschlossen werden ?
arbeitsrecht,
Arbeitsvertrag