Barauszahlung statt Überweisung?
Nach rechtlich allen korrekten Überprüfungen und damit vorhandenen Papieren, möchte ich nun meinen Kleingarten an den Nachmieter übergeben. Mit dem Einverständnis der neuen Pächter soll der Verkauf in Form von Bargeld auf die Hand erfolgen. Der Vorstand besteht jedoch auf bargeldlose Bezahlung?! Meine Frage: Darf er das???
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