Z.B. ich habe ein KFZ, das ich privat, für meine Selbständigkeit als Heilpraktiker und für meine Arbeit als Angestellter im Außendienst (halbtags)nutze. Mein Arbeitgeber entrichtet seit Mitte letzten Jahres, für die privaten PKW der Außendienstmitarbeiter (die Sie im Außendienst benutzen), den Rundfunkbeitrag . Zusätzlich will der Beitragsservice (GEZ) immer noch die bisherige Pauschale für das KFZ. Darf die doppelt für ein KFZ berechnet werden?