Hallo,

Person A hat das Handy von Person B ausversehen beschädigt und Person B wollte den Schaden über die Haftpflicht von Person A geltend machen. Die Versicherung lehnt das ab, da der Gutachter den Schaden in seiner Gesamtheit nicht für plausibel hält. Person B wollte daraufhin das Gutachten sehen aber der Mitarbeiter der Schadensabteilung will es weder aushändigen noch will er sagen was der Gutachter ermittelt hat. Person A hat Wiederspruch eingelegt und das Gutachten verlangt sowie die Rückgabe des Handys an Person B.

Nun zum eigentlichen Sachverhalt. Person A hat einen Brief bekommen in dem steht das sie das Gutachten nicht bekommt und Person B als Geschädigter sein Handy erst bekommt wenn er die Gutachterkosten als Schadensersatz an die Versicherung bezahlt hat.

Kann die Versicherung vom Geschädigten Schadensersatz für die Gutachterkosten fordern, wenn sie nicht haftet und das Handy als Pfand behalten bis bezahlt wurde?

MfG