Hallo, meine BG lehnt ein EFL-Gutachten noch waehrend der Heilung der Frakturen ab, mit der Begruendung, diese Verletzungen haetten nichts mit dem Unfall zu tun (1 SpiegelTrinker mit 2,4 % kam mit ca. 100 Sachen aus 1 SeitenStr.), alles waere Arthrose: KopfSchmerzen seit 7 Monaten und die im Betreff genannten Beschwerden, auch weitere. Ohne das EFL-Gutachten kann ich aber nicht mehr arbeitsfaehig geschrieben werden in meinem Beruf im GesundheitsWesen. Nun moechte mich der D-Arzt, auf Anraten der BGW, die Fraktueren haben ja angebli. nichts mit dem Unfall zu tun, kurzfristig nicht mehr AU schreiben, sodass ich also ALG 1 beantragen muss, aber ohne EFL-GA ja nicht arbeiten darf, also hat man mir das ALG 1 abgelehnt, da ich ja nicht vermittelbar bin - ohne dieses GA. WAS kann ich nun unternehmen? Ich habe am 1. nicht-AU-Tag einen Termin bei einem anderen D-Arzt, mit der KK gesprochen, die mir dazu geraten hat, eine 2. Meinung einzuholen. Danke fuer eure LoesungsAnsaetze!