Hallo, wir haben keine private Haftpflichtversicherung, deshalb mussten wir die von unserem Kind bei einem Schulwegunfall an zwei Fahrzeugen entstandenen hohen Sachschäden übernehmen, da das Kind (17 Jahre) laut Polizei schuld war.

Frage: Können die in diesem Zusammenhang selbst gezahlten Unfallkosten steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden?