Darf die Polizei bei einem Nachts klingeln, auch wenn keine Gefahr im Verzug ist?
Ich bin freiwilliger gesetzlicher Betreuer einer Person, die psychisch krank ist. Nachts hat sie die Polizei angerufen und der geschildert, dass ihr Freund sie sexuell unangemessen behandelt hat und den Polizisten meine Telefonnummer als Betreuer mitgeteilt. Da sie mich nicht um 1.30 Uhr (wen wunderts) telefonisch nicht erreichen konnten, haben die eine Streife zu meiner privaten Adresse geschickt und um kurz vor 2 Uhr geklingelt. Dabei war es möglich alles am nächsten Tag mit mir abzuklären. Den Rufschaden, den die vor meiner Nachbarschaft anrichten konnten, haben die anscheinend nicht bedacht. Was kann ich gegen diese Maßnahmen tun und sind die überhaupt verhältnismäßig?
Polizei,
Recht