Antwort
Grundsätzlich ja, ABER jede Gemeinde hat über sich das Landratsamt. Eine Gemeinde kann also nicht beliebig Bauland Ausweisen, sondern muß sich an übergeordnete und schlußendlich vom Landratsamt zu genehmigende Leitplanungen halten. Die Gemeinde hat also ein sehr weitgehendes Vorschlagsrecht, weshalb durchaus viele Anträge bei einer Gemeinderatssitzung genehmigt werden, die durch das Landratsamt jedoch wieder kassiert werden.