Vor dem Jahresende stellt sich oftmals die Frage der Verjährung von Forderungen, so auch in einer Sache mit folgendem Sachverhalt.
Kapitalbildende Lebensversicherung Beginn 1.4.1982, Ablauf 1.4.2012. Beitragspflichtige Bedienung während der gesamten Dauer von 30 Jahren. Die Ablaufleistung zum 1.4.2012 hat der Versicherungsnehmer/Bezugsberechtigten nicht abgerufen, weil er zunächst keinen Kapitalbedarf hatte und die Forderung an die Versicherungsgesellschaft als Reserve halten wollte. Anfang Nov. 2015 hat er seinen Anspruch schriftlich geltend gemacht. Die Gesellschaft reagierte trotz Mahnung bislang nicht. Ab wann verjährt die Forderung? Er weiß, dass die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Er kennt auch die Maßmahnen zur die Hemmung der Verjährung.