Hallo alle zusammen,

wegen einer Rücklastschrift (nicht ausreichende Kontodeckung) hat mir mein Fitnessstudio neben dem monatl. Beitrag von 19,90 noch ein mal 7,90 Mahn- und Rechnungsgebühren, sowie 10,00 Rücklastschrift-Gebühren per Lastschrift abgebucht. Ich kenne es so, dass ich in so einem Fall eine Rechnung/Mahnung geschickt bekomme und den Betrag dann selbst überweisen muss. In diesem Fall habe ich nie ein Schreiben vom Fitnessstudio bekommen, das, wie gesagt, den Betrag einfach ohne irgendetwas zu sagen abgebucht hat. Daher meine Frag: Dürfen Mahngebühren per Lastschrift abgebucht werden (selbst, wenn eine Mahnung rausgegangen ist)?

LG Franz