Hallo,

mein Freund ist am 19.11.2020 unwissentlich im Landschaftsschutzgebiet Motorrad gefahren und hat somit Lärm verursacht und ein Verstoß gegen § 3 Absatz 1 Nr. 9 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kiesgrube Wallendorf/Schladebach begangen.

Den Anhörungsbogen bekam er über seine Mutter im April 2021. Da die Mutter Halter des KFZ ist. Wir haben damals nicht auf den Bogen reagiert und nun haben wir am 29.06.2021 den Bußgeldbescheid bekommen.

Ist es richtig das die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist, da die Tat im November begangen wurde und erst im April der Anhörungsbogen kam?

Die Ermittlung der Personen erfolgte über eine Halterabfrage des KFZ der dort geparkt wurde. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes hat mein Freund vor dem KFZ fotografiert und dann nochmal wie er dort Motorrad gefahren ist. Wie gesagt die Mutter ist Halter des KFZ wurde angeschrieben und nicht mein Freund.

Sollen wir Einspruch einlegen. Es handelt sich um eine Strafe von 280,00 Euro.

Liebe Grüße