Antwort
Das kann ich mir nicht vorstellen, da er sich hierdurch einen Vorteil verschafft. Er verringert kuenstlich sein Einkommen, uerberzogen gesagt koennte er ja dann die Haelfte sienes Einkommens auf irgendeine Sparform einzahlen und so kaum Unterhalt zahlen. Was abzugsfaehig ist sind VL, also falls der Bausparvertrag eine vermoegenswirksame Leistung ist gehts. Uebrigens Riesterrenten sind auch abzugsfaehig.