Es gibt immer Leute, die anti-zyklisch handeln. Der Goldpreis an sich wird von den grossen Spielern am Finanzmarkt bestimmt und ist nur schwer bis gar nicht einschaetzbar.
Glaub das sieht schlecht aus, Du bist verpflichtet private Fahrten in das Fahrtenbuch einzutragen. Guck mal hier: http://www.spesen-ratgeber.de/fahrtenbuch/
'Mit Urteil vom 1. März (VI R 33/10) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Nach Angaben des BFH reiche es nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind. Nachträgliche Eintragungen im Fahrtenbuch erkennt das Finanzamt nach wie vor nicht an.'
Ja, da muss die Versicherung bezahlen, es gibt ein entsprechendes Urteil vom Oberlandesgericht Celle Az. 8 U 216/09.
Ich kenn das nur so, dass der Anspruch nicht verfaellt, zumindest nicht in 5 Monaten. Die Frage ist natuerlich ob noch etwas da ist und wenn er es einklagt ob die Erben in der Lage sind ihm seinen Anteil zu geben. Ich wuerde vielleicht einmal die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
Das kommt ganz auf deinen Geldbeutel an, die Zeitschrift Capital hat auf ihrer Internetseite z.B. eine Serie der wertvollsten Wohnanlagen in Deutschland. Darueber hinaus hat Capital ein Sonderheft zum Thema Immobilien heraus gebracht mit Mieten, Preisen und Prognosen fuer 90 Staedte.
Bin mir nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe, geht es um die Erbfolge, wenn die Partnerin die zwei Kinder hat stirbt. In diesem Fall erben die beiden Kinder. In einer Lebenspartnerschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht.
Nun, die Frage kann Dir Dein Arzt sicherlich selber beantworten. Wenn er Dich krank schreibt, bist Du krank geschrieben. Was fuer einen Job hast Du denn ueberhaupt, muss das Bein evtl. ruhig gelagert werden etc.
Das kann ich mir nicht vorstellen, da er sich hierdurch einen Vorteil verschafft. Er verringert kuenstlich sein Einkommen, uerberzogen gesagt koennte er ja dann die Haelfte sienes Einkommens auf irgendeine Sparform einzahlen und so kaum Unterhalt zahlen. Was abzugsfaehig ist sind VL, also falls der Bausparvertrag eine vermoegenswirksame Leistung ist gehts. Uebrigens Riesterrenten sind auch abzugsfaehig.
Gebuehren in Hoehe von EUR 50 - 75 sind moeglich. Zu diesem Ergebnis kam ein Hamburger Gericht. Schau auch mal bei pro-wohnen.de