Wer informiert den Arbeitgeber über Restschuldbefreiung? Das Amtsgericht? Der Treuhänder? Ich?
Mir wurde vom Amtsgericht der Beschluss über die Restschuldbefreiung zugesandt. Reicht dieses Schreiben aus, damit der pfändbare Anteil meines Lohnes nicht mehr an den Treuhänder abgetreten werden muss?
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