hallo,
innerhalb eines Scheidungsverfahrens wurde für beide Immobilien einvernehmlich ein Sachverständiger (der auch als gerichtlich vereidigter Sachverständiger arbeitet) einvernehmlich von beiden Partein privat beauftragt, entsprechende Gutachgten für beide Häuser zu erstellen.
Jahre später gefiel der Gegenseite der Wert für die eigene Immobilie nicht mehr. Jetzt sollen die Immobilien noch einmal - und zwar zu wesentlich höheren Kosten - noch einmal von einem gerichtlich vereidigten Sachverständigen - der vom Gericht beauftragt wird, ermittelt werden.
FRAGE: Gibt es eine Frist, bis zu der man gegen ein einvernehmliches privat beauftragtes Gutachten Einspruch erheben kann???????
Über eine rasche und korrekte Antwort würde ich mich sehr freuen - bitte auch Hinweis beifügen, wo ich das genau nachlesen kann.
Vielen Dank.