An den Immobilien hat sich nichts geändert. Das erste Gutachten war zum Stand Juli 2006 zu erstellen und das wurde auch einvernehmlich privat bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben. Dieser Sachverständige arbeitet auch als gerichtrich vereidigter Sachverständige. Aber wir haben ihn privat beauftragt, weil das wesentlich günstiger ist, als wenn er vom Gericht beauftragt worden wäre.
Nun gefällt der Gegenseite der damalige Wert für die eigene Immobilie nicht mehr und deshalb hat die Gegenseite im letzten Jahr wiederum privat einen anderen Sachverständigen mit der Schätzung nur der anderen Immobilie beauftragt und die ist nun - obwohl der gleiche Stichtag zugrunde gelegt wurde - rund 26 % weniger wert.
Ich habe auf die ursprünglichen gemeinsam beauftragten Gutachten bestanden. Die Gegenseite wollte das nur für die eigene Immobilie eingeholte Gutachten mit dem wesentlich niedrigen Wert. Die richterin hat nun entschieden, dass sie selbst einen gerichtlich bestellten Sachverständigen einschaltet. und nun soll I C H alleine diesen Kostenvoranschlag bezahlen. Ich will ja gar nichts neues; ich möchte die ursprünglichen Gutachten.
Frage: wer muss da eigentlich zahlen? kann nach Jahren eigentlich noch von der Gegenseite Einspruch erhoben werden? Wie gesagt, es geht immer noch um den gleichen Stichtag! Die Scheidung ist im übrigen immer noch nicht durch.
Über eine rasche kompetenteAntwort freue ich mich sehr. Vielen Dank.