Hallo, ich habe vor ca. 2 Wochen den Antrag auf Einbürgerung abgegeben und wollte eigentlich nach §8 eingebürgert werden da meine Frau deutsche Staatsangehörige ist und wir sind über 5 Jahre verheiratet haben eine Tochter die ebenfalls Deutsche Staatsbürgerin ist. Die Sachbearbeiterin sagte mir nach §10 wäre besser für sie da würden die es nicht so streng kontrollieren. Jetzt merke ich aber das ich viel mehr Voraussetzungen erfüllen muss um eingebürgert zu werden. Obwohl ich die deutsche Sprache sehr gut beherrsche möchte sie von mir die Schulzeugnisse der 9.,10. und Abschlusszeugnis haben. Die hatte ich zwar dabei aber jeweils fehlte mir das Zeugnis für das 2. Halbjahr das wollte sie nicht akzeptieren. Falls ich die Zeugnisse nicht einreiche muss ich zum Einbürgerungstest. Ich habe es ihr angesehen das sie es mir schwer machen möchte weil sie zb die Kopie von der Heiratsurkunde nicht akzeptieren wollte obwohl das originale beigelegt war. Die Begründung war das sie angeblich meinen Namen aufgrund der Schattierung des Adlers nicht lesen könne was völliger Quatsch ist zudem möchte sie zusätzlich noch ein Eheregisterauszug haben. Meine Eltern sind 1995 aus der Türkei nach geflüchtet und daher habe ich Asyl da ich die türkische Staatsangehörigkeit nicht annehmen wollte/will. Ich bin hier zur Schule gegangen hier arbeite ich bezahle meine Steuern und mein Umfeld besteht zum größtenteils aus deutschen. Kann mir jemand sagen ob ich die Sachbearbeiterin wechseln kann? Sie wollte noch paar andere Unterlagen von mir haben die ich eigentlich dabei hatte aber sie hat sich etwas zusammen gereimt und meinte das und das fehlt und bla bla.
danke im Voraus.
VG