Ich möchte unsere Steuerklasse ändern nachdem wir im Ausland rechtskräftig geheiratet haben. Allerdings möchten wir die Heirat erst in einem Jahr in d eintragen lassen. Wir sind beide deutsch und arbeiten hier. Finanzamt sagt das geht nicht ohne Eintragung - mit welcher Rechtsgrundlage kann ich argumentieren? Eine Eintragung ist ja gesetzlich nicht vorgeschrieben.