Muß der neue Gatte die Prozesskosten seiner Frau nach deren vorigem Insolvenzverfahren (die gestundet wurden) übernehmen?
Wenn eine Frau in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz wieder heiratet, muss dann der Ehepartner für die Prozesskosten, die vorher gestundet wurden, aufkommen?
Prozesskostenhilfe,
Insolvenzverfahren