Nach Hochzeit - muss ich den Werksstudentenjob meiner Frau mit angeben?
Wir heiraten Ende diesen Jahres und können ab nächstem Jahr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Ich selber arbeite vollzeit (ca. 45000 Euro brutto) und meine Frau studiert und arbeitet in einem Werksstudenten-Verhältnis (ca 7500 Euro brutto, abgezogen wird nur der RV-Beitrag). Sie hat außerdem einen GdB von 100 mit dem Merkzeichen H (u.a. 3700 Euro Freibetrag). Gebe ich sie in meinem Steuerprogramm ohne ihr Einkommen mit an, bekämen wir ca. 5500 Euro Steuererstattung, gebe ich ihr eigenes Einkommen mit an nur ca. 3500 Euro. Warum macht das einen so großen Unterschied? Muss ihr Einkommen zwingend mit angeben? Bisher zahlt sie ja noch gar keine Steuern und würde ja auch alleine keine Steuererklärung machen.
Steuererklärung,
Werkstudent