Ob du Student bist oder nicht hat damit wenig zu tun.

Wie gesagt kommt es darauf an, wie du auch "eingestellt" wirst. Wenn das Musikfestival dich dafür bezahlt, dass du den Getränkestand machst, können die dich entweder einstellen oder dich als Selbstständigen buchen.  

Wenn du planst so etwas häufiger zu machen, musst du ein Gewerbe anmelden. Es kommt aber auch darauf an, ob das Festival öffentlich ist oder eine Privatveranstaltung. In letzterem Fall wäre z.B. keine Schankerlaubnis vonnöten. Im ersten Fall schon eher.

Setz dich am besten mal mit den Veranstaltern des Festivals zusammen.

...zur Antwort

Hallo Arp220,

es macht auf jeden Fall Sinn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Egal ob du Single bist oder eine Familie hast - du solltest dich aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht absichern.

Was hier in den Antworten noch nicht aufgetaucht ist, ist dass du dir die Versicherungssumme sehr genau kalkulieren solltest. Bei den BU-Versicherungen wird dir in der Regel die Versicherungssumme nicht nach der Schwere des Unfalls, sondern eine Summe vorher festgelegt:

"Der Versicherte erhält eine vorab festgelegte Versicherungssumme – und nicht, wie bei den Schadenversicherungen, eine Kompensation, die dem eingetroffenen Schaden entspricht. Diese Summe wird dem Versicherten in Form einer vorher vereinbarten Rente ausgezahlt, wenn er körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben." (Quelle: http://www.verivox.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/ )

Du musst dir also überlegen:

  • Trägst du nur für dich selbst finanzielle Verantwortung? oder
  • Muss die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Familienmitglieder sorgen können?
  • Welche zusätzlichen Kosten kommen durch die Berufsunfähigkeit hinzu?
  • Welche Summe wird benötigt, um den aktuellen Lebensstandard aufrecht zu erhalten?

Auf der anderen Seite ist es selbstverständlich wichtig zu bestimmen, was du dir durch deinen aktuellen Beruf und deine Lebenslage leisten kannst. 

Ebenfalls achten solltest du auf eine Klausel für eine "abstrakte Verweisung". Sollte eine Versicherung die "abstrakte Verweisung" beinhalten bedeutet dies, dass sie die Berufsunfähigkeitsvericherungs Zahlungen ablehnen kann, wenn du theoretisch einer anderen Tätigkeit nachgehen könntest, selbst wenn sie bis zu 20% weniger Einkommen bringt.

Als letzten Punkt würde ich darauf achten, dass du eine Nachversicherungsgarantie bekommst. Das heißt, dass die Versicherungssumme angepasst werden kann, wenn sich deine Umstände ändern. Dies kann besonders von Interesse sein, wenn du z.B. eine Familie gründest.

...zur Antwort

Ja, du kannst das steuerlich absetzen. Ebenso wie du einen Teil deiner Wohnung als Arbeitszimmer absetzen kannst, wenn du Selbstständig bist.

Erkundige dich am besten bei deinem Steuerberater.

...zur Antwort

Es könnte auch sein, dass immer bis Mitte des Monats abgerechnet wird. Ansonsten wäre es auch verwunderlich, dass du bereits Gehalt erhalten hast. 

Das heißt, dass sich die 220 Euro vermutlich auf deine Arbeitszeit VOR dem 15.07. beziehen. Kommt das hin? Du wirst jedoch auch alles in deiner Gehaltsabrechnung sehen. Diese sollte dir direkt vom Arbeitgeber ausgehändigt oder per Post zugeschickt werden.

...zur Antwort

Ein Sparbuch ist nicht da, um in kurzer Zeit viel Geld zu machen, sondern das Geld langfristig zu "lagern". Das Problem dabei ist, dass die Zinssätze idR so gering sind, dass die Inflation höher ist, sodass das Geld effektiv nur weniger wird. 

Zur kurzfristigen Geldanlage solltest du dir daher eine Alternative suchen.

...zur Antwort

Wer ist denn der Halter des Hundes und wer hat die Haftpflicht auf den Hund abgeschlossen? Die Haftpflichtversicherung ist ja schließlich nicht direkt "auf den Hund" abgeschlossen, sondern der Hundehalter hat dadurch eine Zusatzversicherung abgeschlossen, falls sein/ihr Hund einen Schaden anrichtet.

Da es sich um eine Haftpflicht handelt, gilt es also nur, wenn deine Mutter Hundehalter ist, die Haftpflicht abgeschlossen hat und ihr nicht zum gleichen Haushalt gehört.

Auch ohne Rechnung tritt die Haftpflicht idR in Kraft. Allerdings wird dann von denen aktuelle Neuwert ermittelt und die Benutzung quasi abgezogen.

...zur Antwort

Wenn ihr euch einvernehmlich scheiden lasst und auch bei der Aufteilung der Vermögenswerte keinen Streit habt, kommen in dem Sinne auch keine großen Kosten auf euch zu. 

Wenn es über die Anwälte läuft, lässt du dich am besten direkt von dem Anwalt deines Vertrauens beraten. Er wird dir die genauesten Angaben machen können :)

...zur Antwort

Du kannst dir so viele unverbindliche Angebot einholen, wie du möchtest. 

Frag am besten bei der Bank nach, bei der du die Anfrage getätigt hast, was sie der Schufa gemeldet hat. Und frag auch bei der Targobank nach. Dort werden sie genau wissen, was deine Konditionen und Möglichkeiten sind und werden wohl auch deinen Status abrufen können.

...zur Antwort

Hier gibt es auch nochmal etwas umfassende Erklärungen dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232692/publicationFile/55042/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf

Es geht also um das Arbeitnehmerbrutto.

...zur Antwort

Hi Maggyfranzi,

vielleicht könntest du uns einige Informationen geben. Erkläre doch einmal deine Situation und um welche Sachverhalte es hier überhaupt geht, damit dir auch weitergeholfen werden kann.

Grundsätzlich kann man nur sagen: Ja, könnte es.

...zur Antwort

Man darf pro Woche echt nicht über 20 Stunden kommen. Jedenfalls in der Vorlesungszeit. Ausserhalb ist das oke.

...zur Antwort

ich muss auch bald eine Einkommensteuererklärung machen, auch für ein paar lumpige Euros. Aber für manche ist das hat viel Geld und dann lohnt es sich schon.

...zur Antwort
Harz4 und zweit Wohnung für den Sohn, da die Ausbildungsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist?

Mein Sohn ist 16 Jahre alt und fängt am 01.08.16 eine Ausbildung zum Koch in einer anderen Stadt an, die nicht zur Arbeitszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Ich bin nun schwanger, nicht mobil und erhalte ab dem 01.07.16 für meinen 16 jährigen Sohn, das ungebohrene Baby und mich Alg2, da mein Zeitarbeitsvertrag natürlich durch die Schwangerschaft nicht verlängert wurde und somit am 30.06.16 auslief.

Nun meine Frage:

Da die Ausbildungsstelle ja zu den Arbeitszeiten eines Kochs zur Früh- und Spätschicht keine Verkehrsanbindungen hat (Zug und Bus fahren erst ab ca 6 Uhr und der lezte Bus bzw Zug fährt gegen 22 Uhr zurück), muss ich für meinen 16jährigen Sohn eine kleine Wohnung nehmen (20-30qm). Diese möchte er auch von seinem Ausbildungsgehalt selbst zahlen. Er bleibt aber bei mir als Hauptwohnsitz gemeldet. Er ist ja auch erst 16 Jahre alt und kommt an arbeitsfreientagen und Urlaub ect. immer nach Hause. Ich muss ja eh den Mietvertrag unterschreiben. Er ist ja noch viel zu jung.

Wie verhält sich das alles jetzt zum Harz 4? Was muss ich beachten? Wie mach ich das alles richtig?

In der Arbeitszeit, wird mein Sohn am Ausbildungsort vom Jugendamt und Kompass ev. 3-4 mal die Woche unterstützt, weil er ja noch so jung und noch nicht weit genug ist, eine Wohnung, Ämtergänge und alles was zum selbständigen Leben so dazu gehört, allein zu bewältigen. Wie verhält sich das jetzt alles zum Alg 2? Ich hätte dann ja quasi ne Zweitwohnung, oder?

Ich blick da nicht mehr durch ... Mir ist das alles gerade zu hoch. Kenn mich da auch nicht wirklich aus und weiß auch nicht, wie ich das jetzt alles richtig mache.

Über Infos eurerseits, wäre ich sehr dankbar ...

...zum Beitrag

Ich denke, damit muss sich dein Sohn auseinander setzen. Irgendwann kommt auch für ihn der zeitpunkt, an dem er nicht mehr unter deiner Fittiche stehen kann. und raus muss in die Welt.

...zur Antwort