Guten Tag,
ich bin vergangenes Jahr aus Deutschland ausgewandert. Eigentlich war ich in Deutschland nie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da ich ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hatte. Jedoch hatte ich freiwillig immer eine Veranlagung durchgeführt, da dies zu einer Steuererstattung führte.
Nun ist es so, dass meine ausländischen Einkünfte aus dem vergangenen Jahr in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies kann das deutsche Finanzamt jedoch nur feststellen, wenn ich eine Steuererklärung abgebe. Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass ich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Ich habe auch keinen entsprechenden Paragraphen im EStG gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen? Auf welcher Rechtsgrundlage müsste ich gegebenenfalls eine Steuerklärung für das Jahr 2021 abgeben und damit Steuern nachzahlen? Falls es relevant ist: Seit meiner Auswanderung bin ich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, da ich hier regelmäßig Dividenden erhalte. Diese unterliegen aber der „Abgeltungssteuer“, sodass ich diesbezüglich auch keine Steuererklärung erstellen kann oder darf.