Ich bin überhaupt nicht umgezogen, sondern lebe wie seit 28 Jahren unter derselben Anschrift. Auf meinen postalisch zugesendeten Kontoauszug wartete ich eine Woche. Dann rief ich bei der Postbank an und bekam zu hören, ich sei unbekannt verzogen. Ein Stempel des Briefträgers würde das rechtsgültig bestätigen.
Am Schalter des Postamts legte ich meinen Personalausweis sowie meine Kontokarte vor. Auf meinem Personalausweis steht meine weiterhin gültige Anschrift. Im PC des Postamts war bereits zentral eingespeichert, dass ich unbekannt verzogen bin, was den Tatsachen eben überhaupt nicht entspricht. Meine EC-Karte und mein Girokonto waren bereits gesperrt. Ich konnte kein Bargeld mehr abheben, mit der Karte nicht mehr bezahlen und alle Buchungen auf meinem Konto waren gesperrt. Kein Eingang meiner Altersrente und keine laufenden Zahlungen (Miete, Strom usw.) waren mehr möglich.
In einer Email an mich kündigte mir dieser Tag die Postbank an, ein solcher Vorgang sei jederzeit wieder möglich. Ich sei verpflichtet, in regelmäßigen Abständen meine Wohnanschrift zu bestätigen. Man beruft sich auf BGB §§ 675c bis 676c oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.