schau mal hier : https://www.krankenkassenzentrale.de//

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Für ein Experiment über einen kurzen Zeitraum sicher MACHBAR. Muss man aber lebenslänglich damit auskommen, wird es sicher keine gesunde Ernährung geben. Im Sinne der Rentenversicherung ist das aber bestimmt ein Lichtblick !

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Ich vermute mal, daß es sich um den KINDERGELDZUSCHLAG handelt. Hier ist die Angabe aller Versicherungen sinnvoll, da diese eine Belastung des Haushalts darstellen. Ob die einzelnen Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden, ist eine andere Frage. Schaden kann es aber nicht.

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Hallo Kristina, ich bin entsetzt über das, was Dein Chef da behauptet : den Beruf Zahnarzthelferin könnte man "IMMER" ausüben !!! Es gibt genügend Erkrankungen, die das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit unmöglich machen. Laß Dir bitte von Deinem Chef eine Bestätigung ausstellen, daß er Dir Dein Einkommen auch dann bezahlt, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, unabhängig davon, ob Du bei ihm noch unter Vertrag stehst, oder nicht ! Nur dann, wenn er Dir dieses auch schriftlich gibt, kündige Deine Berufsunfähigkeitsabsicherung, aber NUR DANN ! Darüb er hinaus ist auch schon richtigerweise geschrieben worden, daß nur bei Ausschluß der BU aus Deinem Vertrag keine Auszahlung erfolgen wird, sondern nur bei einer KOMPLETTEN Kündigung des Vertrages ein MÖGLICHERWEISE bestehender Rückkaufswert erstattet wird.

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Hi Sandy, wenn Du grade mal 3 Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens schon wieder MEHRERE Kredite aufgenommen hast, klingt das für mich danach, daß Du nicht richtig mit Geld umgehen kannst ! Es hört sich vielleicht hart an, aber Du solltest Dir professionelle Hilfe holen in Form eines amtlichen BETREUERS ! Hierzu kannst Du Dich beim Amtsgericht melden und das Gespräch mit einem der Rechtspfleger führen. Eine NORMALE Schuldnerberatung wurde ja bereits vor dem letzten Insolventverfahren durchgeführt und hat ( wie Du ja mitgeteilt hast ) zu keinem Erfolg geführt. Ich drücke Dir die Daumen, daß Du schnellstmöglich Unterstützung erhälst und dann wieder ein ruhigeres Leben führen kannst.

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Wenn es DERSELBE Vertrag ist, in dem weitergespart wird ( prüf bitte mal die Vertragsnummern, ob diese übereinstimmen ), dann fällt KEINE NEUE Gebühr an. Hier liegt dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Irrtum vor. Dann bitte den BHW-Berater anrufen oder direkt in der Zentrale in Hameln. Die klären das !

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Die "Riester-Rente" ist vom Ansatz her mit das beste Produkt für die Altersvorsorge. Aber wie in vielen anderen Angelegenheiten hängt auch hier der Erfolg bzw. der Vorteil jeweils von der Person und den Lebensumständen ab. Riester ist sicher nicht für JEDEN geeignet. Da es verschiedene Formen der Riester - Produkte gibt ( R-Rentensparplan, R-Rentenversicherung, R-Bausparverträge ) und hier wiederum sehr viele Angebote, empfiehlt es sich, von einem unabhängigen Finanzberater Ihre Wünsche und Belange erforschen zu lassen - und danach ein passendes Produkt vom Markt auszuwählen.

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Hey Sun, die Entscheidung hängt wie in vielen anderen Fällen auch von den Bedürfnissen Deiner Oma ab. Was kann sie selbst noch erledigen, wo braucht sie welche Hilfe usw. Wenn das geklärt ist, holt Ihr Euch von verschiedenen Institutionen entsprechende Angebote ein und vergleicht diese. Entscheidend wird wohl auch in diesem Fall sein, wer bietet das beste " PREIS - LEISTUNGS - Verhältnis ". Liebe Grüße "Howard"

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Wo man Hilfestellung geben kann, sollte man es tun, auch wenn es dafür ander Foren gibt. Schau mal hinter dieser Adresse nach, ich glaube, hier wird Alles ausführlich geklärt : http://www.haus-und-grund-solingen-ohligs.de/cms/media/raeum-und-streupflicht.pdf. Übrigens hilft nicht unbedingt jede Haftpflichtversicherung, wenn man sich grob fahrlässig verhält. Dafür bedarf es schon bestimmter Leistungsvereinbarungen im Haftpflichtvertrag.

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Deine Eltern sollten überprüfen ( lassen ), ob bzw. in welchem Umfang Verwandte mitversichert sind. Es gibt auf dem Versicherungsmarkt Policen, in denen tatsächlich alle Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert sind. An dieser Stelle ist wahrscheinlich die Hilfe eines Maklers von Vorteil. Der Versicherungsschutz für die Privathaftpflicht sollte bei 10 Mio V.Summe ( ohne Selbstbeteiligung )incl. Forderungs - ausfalldeckung unter 70 € Jahresbeitrag liegen.

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Ihr solltet beide Eure Versicherungspolicen auf Doppelabsicherung überprüfen. In den Sparten wie Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz (teilweise auch Unfallversicherung)können auch noch nicht Verheiratete in einem Vertrag versichert sein. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt. Lasst die Betreuer der Versicherungen, noch besser ist ein unabhängiger Berater, die Verträge analysieren und entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

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sehr wahrscheinlich hat die Rechtsschutzversicherung auch dazugeschrieben, warum hier "ZUNÄCHST" eine Erstberatung freigegeben wird. Für eine konkrete Antwort fehlen hier noch einige Angaben bzw. Aussagen. Mir ist keine Rechtsschutzversicherung bekannt, die lediglich eine Erstberatung absichert oder, wie Du geschrieben hast, im Nachhinein sogar den Versicherungsschutz zurücknimmt oder einschränkt.

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es handelt sich hier nicht um einen "EXTRASCHUTZ" sondern Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Einige Versicherer verzichten auf Grund besonderer Bedingungen im entsprechenden Schadenfall, von ihrem Recht auf den Vorwurf der "groben Fahrlässigkeit" Gebrauch zu machen und regeln den Schaden trotzdem. Du musst also bei einer bereits bestehenden Versicherung das Bedingungswerk prüfen oder Deinen Betreuer konkret danach fragen.

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Invalidität, Schulunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, alle Begriffe und Bereiche hier zu erklären würde mehrere Seiten füllen. Fakt ist, dass insbesondere Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende eine entsprechende Absicherung benötigen ( unabhängig vom Alter ), da hier der gesegtzliche Versicherungsschutz nicht ausreicht, oder überhaupt keiner vorhanden ist. Du solltest hier einen unabhängigen Berater einschalten, da von den vielen verschiedenen Gesellschaften auch viele unterschiedliche Tarife angeboten werden und eine individuelle Lösung gefunden werden muss.

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Nur wenn das Konto auf den Namen des Kindes eröffnet werden soll, wird die Unterschrift beider Sorgeberechtigten verlangt.

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Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge eine der besten Möglichkeiten, etwas für seinen Lebensabend zu unternehmen. Das Thema "bAV" ist aber so komplex, dass es hier nicht ausreichend erfasst werden kann. Meine Empfehlung : einen Makler hinzuziehen, ggf. hat aber Dein neuer Arbeitgeber bereits diesbezüglich vorgesorgt und arbeitet nur mit einer bestimmten Gesellschaft zusammen. Dann hast Du keine Alternative. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann die bestehende bAV "mitgenommen" werden, d.h., der neue Arbeitgeber übernimmt dann die Stelle des Versicherungsnehmers.

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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist eine Police erstellt und versandt worden. Die Gesellschaften schicken ziemlich gleichzeitig Versicherungsschein an den / die Versicherungsnehmer / in und Lastschriftseinzug an die Bank. Ein Anruf an den Vermittler oder die Gesellschaft direkt wird Dir Klarheit bringen.

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Ich würde mal die Zinssätze vergleichen. Höchstwahrscheinlich sind die sogenannten Überziehungszinsen um ein Vielfaches höher, als die Zinsen für ein Sparkonto. Welchen Sinn macht es, auf der einen Seite 1% Sparzinsen zu bekommen, wenn ich für den Rückführungskredit sehr wahrscheinlich über 10 % bezahlen muss ?

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