Ich vermute mal, daß es sich um den KINDERGELDZUSCHLAG handelt. Hier ist die Angabe aller Versicherungen sinnvoll, da diese eine Belastung des Haushalts darstellen. Ob die einzelnen Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden, ist eine andere Frage. Schaden kann es aber nicht.
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Ich würde mal die Zinssätze vergleichen. Höchstwahrscheinlich sind die sogenannten Überziehungszinsen um ein Vielfaches höher, als die Zinsen für ein Sparkonto. Welchen Sinn macht es, auf der einen Seite 1% Sparzinsen zu bekommen, wenn ich für den Rückführungskredit sehr wahrscheinlich über 10 % bezahlen muss ?
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