Auskunftpflicht Jobcenter wegen Unterhalt?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.

Ich lebe getrennt von meiner Expartnerin. Meine Tochter lebt bei ihr. Ich zahle regelmäßig Unterhalt. Der vorhandene Unterhaltstitel gibt 395 Euro vor. Ich zahle aber 445 Euro. Dazu kommt, daß ich jetzt verheiratet bin. Die Kindesmutter erhält wohl Hartz IV.

Jetzt hat mich das Jobcenter angeschrieben, daß ich mich vollständig offenbaren soll. Verdienstbescheinigung etc. Soweit, so gut. Alles brav ausgefüllt.

Mit welcher Berechtigung arbeitet das Jobcenter, das ich gar von meiner Ehefrau die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate einreichen mußte?

Was kann jetzt passieren? Das Jobcenter wird wohl ermitteln, ob ich mehr Unterhalt bezahlen kann. Aber ich bin doch nicht dafür zuständig, die Kindesmutter finanziell zu konsolidieren, nur weil die sich keinen Job sucht. Zudem gibt es einen Titel. Bin ich nun verpflichtet, mehr Unterhalt zu zahlen, wenn es das Jobcenter fordert? Immerhin bekommt meine Tochter 445 Euro Unterhalt + 219 Euro Kindergeld.

Habe ich ein Anrecht beim Jobcenter auf Einsicht der Unterlagen, welche Hartz IV Beträge an die Kindesmutter ausgezahlt werden, damit ich überprüfen kann, wieviel meine Tochter erhält?

Sollte meine Tochter nämlich weniger Hartz IV erhalten als ich schon zahle (Unterhalt +Kindergeld), sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann mehr bezahlen muss.

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Ich hoffe, es kann jemand helfen. Vielen Dank im voraus.

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Hi also so weit ich es weiss muss dein expartnerin arbeiten gehen das heisst das eigendlich jobcenter ihr angebote zu schicken muss es sei denn sie hat ein deftigen grund qa sie beweisen kann nicht arbeiten zu dürfen.

Ich kann dich sehr gut verstehen sie wird auch wahrscheinlich nicht arbeiten wollen weil es dann angerechnet wird schlau von ihr....

Aber die Leute die da arbeiten sind gazänt schon frech denken die könnten alles mit uns Bürgern machen weil wir vielleicht paar monate hilfe benötigen ....

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